Achtung vor Pishing: „Domain ist abgelaufen“ Ignorieren Sie diese E-Mail im Namen von domaintechnik.at“
19. August 2022Microsoft 365: Deaktivierung der Exchange Online Basic Authentifizierung
4. November 2022Aktuell (Juli/August 2022) rollt wieder eine Abmahnwelle über Österreich. Viele Webseitenbetreiber erhalten ein Schreiben mit einer Schadensersatzforderung, in welcher die dynamische Einbindung des Drittanbieters Google Fonts bemängelt wird. Auch die Wirtschaftskammer weist ihre Mitglieder darauf hin.
Betriebe, die auf Ihren Websites Google Fonts nutzen, erhalten derzeit vermehrt ein DSGVO-Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwaltes. Es werden bis zu 200€ Schadenersatz gefordert.
Warum kommt es zur Abmahnung?
Google Fonts ist ein von Google angebotener Dienst und ermöglicht den Betreibern von Websites kostenlos die Nutzung verschiedener Schriftarten. Grundsätzlich spricht also nichts gegen die Verwendung auf der eigenen Website.
Bei „Standardeinstellung“ von Google Fonts besteht allerdings das Risiko, dass die IP-Adresse der Website-Besucher ohne ausreichende Rechtsgrundlage in die USA übermittelt wird, was eine Datenschutzverletzung darstellen kann!
Wie kann man eine Abmahnung vermeiden?
Sollten Sie auf Ihrer Website diesen Google Service nutzen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Webdesigner, um die Einstellung von Google Fonts auf den rechtskonformen Stand bringen zu lassen! Betriebe, die bereits ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, wird empfohlen, sich an die zuständige Abteilung der WKO zu wenden.