Betriebe, die auf Ihren Websites Google Fonts nutzen, erhalten derzeit vermehrt ein DSGVO-Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwaltes. Es werden bis zu 200€ Schadenersatz gefordert.
Google Fonts ist ein von Google angebotener Dienst und ermöglicht den Betreibern von Websites kostenlos die Nutzung verschiedener Schriftarten. Grundsätzlich spricht also nichts gegen die Verwendung auf der eigenen Website.
Bei „Standardeinstellung“ von Google Fonts besteht allerdings das Risiko, dass die IP-Adresse der Website-Besucher ohne ausreichende Rechtsgrundlage in die USA übermittelt wird, was eine Datenschutzverletzung darstellen kann!
Sollten Sie auf Ihrer Website diesen Google Service nutzen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Webdesigner, um die Einstellung von Google Fonts auf den rechtskonformen Stand bringen zu lassen! Betriebe, die bereits ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, wird empfohlen, sich an die zuständige Abteilung der WKO zu wenden.