Für alle Aufträge an die Berl EDV GesmbH (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen.

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und in Folge von der Auftragnehmerin ausdrücklich angenommen werden, sind für die Auftragnehmerin nicht verbindlich. Auftraggeber ist jeder Vertrags- oder Verhandlungspartner, ob Verbraucher oder Unternehmer.

Auftraggeber gelten als Verbraucher, wenn der Vertragsabschluss nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, oder für solche Auftraggeber, die überhaupt kein Unternehmen betreiben. Für sie gelten die Geschäftsbedingungen nur nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz und dem Verbrauchergewährleistungsgesetz.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Gegenstand dieser Bedingungen sind sämtliche von der Auftragnehmerin über E-Commerce/online-Handel abgehandelte Geschäftsbeziehungen sowie individuelle Rechtsgeschäfte und damit im Zusammenhang stehende Warenlieferungen sowie die Bereitstellung digitaler Leistungen.

Aufträge kommen erst nach Versand der Auftragsbestätigung/Versandbestätigung durch die Auftragnehmerin an die vom Auftraggeber bekanntgegebene Email-Adresse zustande.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Versandstation, exklusive Verpackungs- und Transportkosten, jedoch inklusive Umsatzsteuer. Die Angebote der Auftragnehmerin gelten stets freibleibend sowie ohne Bindungswirkung und sind daher lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.

Bei Verbrauchergeschäften kann die Auftragnehmerin die Preise entsprechend erhöhen oder ermäßigen, sofern dies gesondert vereinbart wurde. Eine einseitige Erhöhung durch die Auftragnehmerin ist nur möglich, wenn es sich um eine geringfügige Erhöhung handelt und diese sachlich gerechtfertigt ist.

3. Versand/Lieferung

Die Art und Abwicklung des Transports bzw. Zustellung bleibt der Auftragnehmerin überlassen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt Teilsendungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Die Versandkosten erhöhen sich dadurch nicht.

Für Unternehmer sind die angegebenen Lieferfristen und -termine unverbindlich.

Für Verbraucher gelten die angegebenen Lieferzeiten als Näherungswert. Geringfügige Überschreitungen der Lieferzeit bis zu 14 Tage gelten als akzeptiert und stellen keinen Fall des Verzugs bzw. Teilverzugs dar und berechtigten demgemäß den Auftraggeber nicht dazu, Schadenersatzansprüche gegenüber der Auftragnehmerin geltend zu machen.

Fixgeschäfte liegen mangels gegenteiliger ausdrücklicher schriftlicher Mitteilung nicht vor.

Ein Unternehmer hat die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich der Auftragnehmerin bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Ansprüche aus Transportbeschädigungen können vom Kunden ausschließlich gegen den Transporteur geltend gemacht werden. Bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften reist die Ware auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Hat der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von der Auftragnehmerin vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.

4. Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz (gilt nur für Verbrauchergeschäfte)

Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht bei versiegelten Waren (zB. Software), wenn der Auftraggeber die versiegelte Verpackung öffnet oder beschädigt (Entsiegelung). Ebenso sind Waren, die nach Spezifikationen und Wünschen des Auftraggebers hergestellt werden, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat, sofern er nicht Unternehmer, sondern Verbraucher ist, das Recht, den Vertrag über ein Fernabsatzgeschäft (wie zB einer Onlinebestellung) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware bzw. die vollständige Lieferung in Besitz genommen hat.

Der Rücktritt hat schriftlich per Email an office@berl.at zu erfolgen oder per Brief an:

Berl EDV GesmbH, Rotkreuz-Strasse 2, 2620 Neunkirchen.

Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Im Fall des fristgerechten Rücktritts wird die Auftragnehmerin eventuell erhaltene Zahlungen nach Rückerhalt der ungeöffneten und unbeschädigten Ware erstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware auf seine Gefahr zurückzusenden, sofern er dies nicht bereits zusammen mit dem Widerrufsschreiben erledigt hat.

Widerruft der Auftraggeber den Vertrag berechtigt, zahlt die Auftragnehmerin alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt unter Verwendung jener Zahlungsmittel, welche bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurden, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Dem Auftraggeber erwachsen durch die Rückzahlung keine Kosten. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Rückzahlung zu verweigern, bis die Waren in seinen Besitz gelangt sind oder bis der Auftrag-geber den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden.

5. Rahmenbedingungen für Verträge

Sofern kein eigenständiger Vertrag abgeschlossen wurde, gelten folgende Rahmenbedingungen für Services.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von der Auftragnehmerin schriftlich oder per E-Mail angenommen wurde. Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG ist auch eine mündliche Annahme möglich. Die Auftragnehmerin hat in begründeten Fällen das Recht, den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden oder früheren Vertragsverhältnis im Rückstand ist oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Erfolgt die Annahme durch die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich, sondern durch Beginn der Leistungserbringung, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zustande gekommen.

Sofern nachstehend nichts anderes vorgesehen ist, werden alle Verträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Als Mindestvertragsdauer für Services (Service.Premium, Client und Server.Protect, Backup.Online, etc.) gilt ein Jahr und für Miet-Services (zb. Firewall.IT, WLan.IT, Netzwerk.IT, ...) gelten 3 Jahre als vereinbart. Das Vertragsverhältnis kann – sofern nicht anders vereinbart - von der Auftragnehmerin und vom Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zu jedem Quartalsletzten aufgekündigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Einlangens; die Kündigung hat schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen. Werden Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden.

Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes.

Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat.

Des Weiteren behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die laufenden Entgelte anzupassen, falls sich die Rahmenbedingungen ändern. Diese Anpassungen gelten insbesondere für Services mit einem hohen Lizenzanteil, wie beispielsweise Virenschutz, Security, Telefonie, Microsoft-Produkte, Trend-Micro und ähnliche Dienstleistungen. Bei Erhöhungen über den Verbrauchpreisindex hinaus wird der Kunde mindestens einen Monat vor dem nächsten Rechnungslauf informiert. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

6. Zahlung

Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Erhalt der Rechnung fällig. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin als geleistet. Wechsel und Schecks werden nicht (auch nicht bloß zahlungshalber) akzeptiert.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin. Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, behält sich die Auftragnehmerin vor, Verzugszinsen geltend zu machen.

Gegenüber Unternehmern ist die Auftragnehmerin berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von 9,2 % Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Gegenüber Verbrauchern ist die Auftragnehmerin berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von 5% Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, alle durch den Verzug verursachten Mahn-, Inkasso- und Auskunftskosten sowie weitere durch die Zahlungsverzögerung verursachte Kosten, welche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, dem Auftraggeber zur Zahlung vorzuschreiben.

Sofern nach dem Vertragsabschluss berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Auftraggebers entstehen, welche die Vertragsposition der Auftragnehmerin gefährden, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nachträgliche Sicherheitsleistungen zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen, ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendwelche Ersatzansprüche ableiten kann. Mangelnde Kreditwürdigkeit bzw. Bonität liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn der Auftraggeber eine zumindest seit 14 Tagen fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte oder übergebene Ware bzw digitale Leistung Eigentum der Auftragnehmerin.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bzw digitale Leistung bis dahin pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben diese auf Kosten des Auftragsgebers ordnungsgemäß zu erfolgen.

Ein Verbraucher darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.

8. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachstehend anderweitiges vereinbart wird.

Als bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften im Sinne des ABGB gelten nur jene Eigenschaften, welche von der Auftragnehmerin ausdrücklich gekennzeichnet bzw. zugesagt wurden. Produktempfehlungen oder Produktbeschreibungen gelten - soweit zulässig - nicht als solche zugesicherten Eigenschaften. Unternehmern stehen die Behelfe der Gewährleistung für Mängel nicht zu, die auf unsachgemäße Montage, Installation, Integration, Nutzung oder einer überdurchschnittlichen Beanspruchung der Ware seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.

Die Auftragnehmerin gibt dem Auftraggeber keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

Die Haftung der Auftragnehmerin für Schadenersatzansprüche – Personenschäden ausgenommen - ist bei Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Gegenüber Verbrauchern gilt die soeben angeführte Beweislastregel nicht.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige sachlich gerechtfertigte Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte, übliche Abweichungen. Die Auftragnehmerin haftet im Falle von Datenverlusten nur, wenn der Auftraggeber die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird - mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - eine Haftung ausgeschlossen.

Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend gewährt die Auftragnehmerin keinen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb des online-Handels. Demgemäß haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden, die aus einem fehlerhaften Betrieb resultieren.

9. Ausschluss der Aufrechnung

Eine Aufrechnung von Forderungen des Unternehmers mit Ansprüchen der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Unternehmers wurde schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

10. Datenschutz

Die Auftragnehmerin speichert und verwendet die Daten des Auftraggebers für die Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Weitere Details finden sich auf der Seite Datenschutz.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich allfälliger Rückabwicklungsansprüche wird - ungeachtet des Sitzes des Auftraggebers - 2620 Neunkirchen / Österreich vereinbart.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Neunkirchen sachlich und örtlich zuständige Gericht, dies vorbehaltlich gesetzlicher Zwangszuständigkeiten.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtswirksame Bestimmung als gewollt und erklärt, die der unwirksam gewordenen Bestimmung am Nächsten kommt.